Handelsthemen

Handelsthemen

Hier finden Sie eine kleine Auswahl von handelsspezifischen Themen, und unsere Stellung dazu. 
Dieser Bereich wird ständig erweitert.
Sonntagsöffnung

Beim Thema Sonntagsöffnung scheiden sich oftmals die Geister.


Viele Glauben, dass die Sonntagsöffnung eine reine Erfindung des Handels sei, um mehr Umsatz zu generieren. Dies ist jedoch nicht zutreffend.


In der frühen Zeit des Handels erfolgte die Versorgung in den europäischen Städten mit den nicht selbst hergestellten Gütern in der Regel in der Form des Markthandels.  Waren und Geld wurden auf bestimmten festgelegten Plätzen, den Märkten getauscht. Auf diesen Märkten fand das gesamte Geschäftsleben statt, da der sogenannte Marktzwang vorschrieb, dass Produkte nicht an der Stätte ihrer Herstellung, sondern nur auf dem Markt verkauft werden durften. Soweit überlieferte Unterlagen vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese Verkaufsveranstaltungen vor Einrichtung der Wochen- und Jahrmärkte täglich stattfanden. 


Kaiser Konstantin dem Großen (306-337) wird das erste staatliche Gesetz zur Sonntagsruhe zugeschrieben. Aber auch damals gab es kein absolutes Verbot für einen Handel am Sonntag.  Ausnahmen waren möglich bzw. ausdrücklich erwünscht.


Auch später gab es kein einheitliches Verbot der Sonntagsarbeit. So verbietet z.B. die Goslarer Krämerordnung von 1281 den sonntäglichen Verkauf nicht vollständig. Sie beschränkt allerdings den Verkauf von Waren an Sonntagen dahingehend, dass Produkte nicht „aus dem Fenster“ (also über den Fensterladen) sondern nur „aus der hintersten Tür“ verkauft werden dürfen.


Im 17. und 18. Jahrhundert finden wir in Deutschland an sehr unterschiedlichen Standorten Sonntagsverordnungen, die aber den Einzelhandel und seine Geschäftszeiten in der Regel unerwähnt lassen. 


Mit Ende des 19. Jahrhunderts wird die Ladenzeitgesetzgebung von sozialpolitischen Erwägungen bestimmt. 


Am 7. März 1888 wurde in § 105b der Gewerbeordnung (GO) festgelegt, dass eine fünfstündige Beschäftigungszeit für das Handelspersonal an allen Sonntagen möglich war. 


Dennoch sagte diese Bestimmung relativ wenig über den konkreten Ladenschluss an Sonntag aus, da Familienbetriebe uneingeschränkt den ganzen Sonntag über verkaufen durften, ohne gegen die Gewerbeordnung zu verstoßen.  


Auch eine weitere Beschränkung des Sonntagsverkaufes im Jahre 1891, behielt eine Ausnahmeregelung dahingehend bei, dass Geschäfte, deren Offenhaltung zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich waren, geöffnet bleiben durften. 


Einen vollständigen sonntäglichen Ladenschluss gab es bis 1912 auf Grund kommunaler Festlegungen nur in 7 Städten des Deutschen Reiches (München, Frankfurt, Leipzig, Königsberg, Dresden, Nürnberg und Offenbach).


Mit der „Verordnung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und in Apotheken“ vom 15. Februar 1919, trat an die Stelle einer weitgehenden Sonntagsöffnung, erstmalig seit dem ausgehenden Mittelalter, eine strenge Bestimmung des generellen Ladenschlusses an Sonntagen. 


Allerdings konnte gemäß vorgenannter Verordnung über die Sonntagsruhe „die Polizeibehörde … für 6 Sonn- und Festtage im Jahre, die höhere Verwaltungsbehörde für weitere 4 Sonn- und Festtage im Jahre, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, für alle oder für einzelne Geschäftszweige eine Beschäftigung bis zu 8 Stunden, jedoch nicht über 6.00 Uhr abends hinaus, zulassen und die Beschäftigungsstunden unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit festsetzen.“.


Diese insgesamt 10 Sonn- und Feiertage mit Öffnungsmöglichkeiten blieben für die Zeit der Weimarer Republik geltendes Recht. Grundsätzlich waren Ladengeschäfte an den Adventssonntagen geöffnet.


Die heutige Argumentation, dass aufgrund der Weimarer Verfassung, die ins Grundgesetz einfloss, eine Sonntagsöffnung grundsätzlich nicht möglich sein sollte, ist daher falsch.


Unabhängig davon ist der arbeitsfreie Sonntag für viele Arbeitnehmer eine Ausnahme. Rettungsdienste, Krankenhäuser, Polizei und Feuerwehr  sind auf Mitarbeiter, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, angewiesen.


Zudem stellt sich für den Handel die Frage, weshalb eine Öffnung an wenigen Sonntagen ein so großes Problem sein soll, wohingegen z.B. in der Gastronomie, die Frage der Sonntagsöffnung nie problematisiert wird.


Innenstädte - Erreichbarkeit & Erhaltung

Städte konnten nur dort entstehen, wo es Marktplätze gab, auf denen Handel betrieben wurde. 


Neben dem Handel sind auch noch andere Faktoren für eine erfolglreiche Stadt erforderlich, aber der Handel ist für Städte unentbehrlich, um sie attraktiv und lebenswert zu machen und zu erhalten.


Bisher hat die Politik in den Städten den Handel als selbstverständlich hingenommen. Mit Veränderungen des Einkaufsverhaltens reift langsam die Erkenntnis, dass die Vielfalt im Handel in den Städten nicht mehr selbstverständlich ist und die Vielfalt des innerstädtischen Handels nur durch steuernde Maßnahmen bewahrt werden kann. 

Die Fehler der Vergangenheit, durch wahllose Ansiedlungen auf der „Grünen Wiese“ können nicht rückgängig gemacht werden, müssen den Städten aber als Warnung dienen, solche Fehler nicht wieder zu begehen. 

Das Zusammenspiel von vielen Faktoren wird von der Politik leider allzu leicht aus dem Blick verloren. Aufgrund vorgegebener Klimaziele wird versucht, den individuellen Personennahverkehr aus den Städten herauszuhalten, was selbstverständlich wiederum zu einem Frequenzverlust in der Innenstadt führt. Ohne Auf- und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist daher eine Einschränkung des individualen PKW-Verkehrs für die Innenstädte tödlich. 


Share by: